Das Standesamtsgesetz vom 9. März 1874.

Das Standesamtsgesetz vom 9. März 1874.

Beitragvon -sd- » 14.06.2019, 08:57

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Mit der Gründung des Deutschen Reichs im Jahre 1871 wurde
auch eine Vielzahl von Reformen auf den Weg gebracht, die
unter anderem eine Trennung von Staat und Kirche zum Ziel
hatten.

So wurde mit dem 'Standesamtsgesetz vom 9. März 1874' fest-
gelegt, daß künftig alle Geburten, Eheschließungen (die durch
einen Standesbeamten zu erfolgen haben) und Sterbefälle in
Standesämtern zu erfassen sind, statt wie bisher ausschließlich
von den Kirchengemeinden.

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Ich weiß, daß es bereits vor der Kirchenbuch-Einführung in Preußen
einen Erlaß gab, daß Namen buchstabengetreu und nicht mehr nur
klangrichtig fortzuschreiben seien. Im Hinterkopf habe ich in dem
Zusammenhang das Jahr 1872. Allerdings erinnere ich mich nicht
mehr, ob 1872 die buchstabengetreue Fortschreibung erstmals zur
Pflicht gemacht wurde, oder lediglich ein älterer Erlaß wiederholt
wurde ... solche Wiederholungen gab es ab und zu, wenn die An-
weisungen aus älteren Erlassen nicht befolgt wurden.

Ich sah das vor Jahren eingeklebt in einem Kirchenbuch-Duplikat,
und für die Mormonen wurde das schön mitverfilmt.

Siegfried Rambaum

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