Der Persönlichkeit nach bekannt ...

Der Persönlichkeit nach bekannt ...

Beitragvon -sd- » 13.06.2019, 11:20

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"Der Persönlichkeit nach bekannt" heißt i. d. R., daß der Anzeigende
dem Standesbeamten persönlich bekannt war und er sich nicht durch
einen Paß etc. ausweisen mußte. Solche Formulierungen findet man
oft in Standesamtsregistern ländlicher Bereiche.

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Urkunden-Eintrag: Der Persönlichkeit nach bekannt

Auf den Urkunden steht vorgedruckt:

Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute,
der Persönlichkeit nach ....(Lücke)... bekannt, ......

In diese Lücke wurde eingetragen, durch was die anzeigende Person
anerkannt war, z.B. "auf Grund des vorgelegten Trauscheins" oder
"durch Befragung".

Steht dort nichts weiter, war der Anzeigende dem Standesbeamten
wirklich als Person bekannt. Wenn es z.B. immer die gleiche Hebamme
ist, die Geburten anzeigt, oder der gleiche Krankenhausmitarbeiter,
der Sterbefälle anzeigt, so kennt man sich dann irgendwann wirklich
persönlich.

Und große Städte haben im Regelfall nicht nur ein Standesamt, so daß
der einzelne Standesbeamten nur für ein begrenztes Gebiet zuständig
war / ist.

Martina Rohde

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