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In früherer Zeit, als es noch die Bezeichnung Schulze gab, waren
die meisten Dorfschulzen auch Erb- und Gerichtsschulzen. Ihnen
war die niedere Gerichtsbarkeit anvertraut, und sie überwachten
die Erbschaften und Erbkäufe.
Siehe dazu auch die WEIGT-Homepage http://weigt-ahnen.de.to
dort z.B. auf Seite 4b und anderen Seiten (sh. Inhaltsverzeichnis).
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Mit Wissen und Einverständnis von Armin F. Weigt übernommen.