Voraussetzungen, Bürger der Stadt zu werden.

Voraussetzungen, Bürger der Stadt zu werden.

Beitragvon -sd- » 29.05.2019, 08:26

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Was waren Voraussetzungen, Bürger der Stadt zu werden
und welche Vorteile waren damit verbunden
?


Details wurden von dem jeweiligen Rat einer Stadt bestimmt. Im Wesent-
lichen kann gesagt werden, daß im Mittelalter und der frühen Neuzeit das
Bürgerrecht ein Schutzrecht war, allerdings auch gekoppelt mit Pflichten.
Ein Bürger konnte nicht so ohne weiteres der Stadt verwiesen werden.
Als Teil der Bürgerschaft wurde er von dieser unter anderem im Falle des
Krieges geschützt. Das war natürlich ein wechselseitiges Verhältnis.

Bürger zu sein, war eine Vorraussetzung, ein Gewerbe aufzumachen
und oder einen dauerhaften Verkaufsstand/Ort von Waren.

Bürger war Voraussetzung, ein Ehrenamt zu übernehmen, also z.B. sich
zu bewerben, in den Stadtrat gewählt zu werden oder in einer kirchlichen
Organisation ein Amt, Rentmeister, Kirch-Baumeister etc. zu übernehmen
oder in einer sozialen Einrichtung. Solche Ehrenämter waren mit heutiger
Begrifflichkeit formuliert ein Teil eines Netzwerks, das sich in der Regel
auch beruflich positiv auswirkte.

Es gab Bevölkerungsschichten, die keinen Zugang hatten, keine Möglich-
keit, das Bürgerrecht zu erwerben, z.B. Zigeuner, Juden, Vagabunden,
abhängige Bauern, die ihren Hof außerhalb der Stadt hatten, Lohnarbeiter.
Landwirte, die ihren Hof innerhalb einer Stadt hatten, die das Recht hatte,
Bürgerrechte zu verleihen, waren "Ackerbürger".

Siehe auch WIKIPEDIA.

Krafft-Aretin

Krafft-Aretin EGGERT verstarb am 27. Februar 2015.

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Hier eine schöne Beschreibung dazu. Die mittelalterlichen Verpflichtungen
blieben über Jahrhunderte in ihrer Form erhalten.
http://www.kleio.org/de/geschichte/alltag/kap_VII2.html

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Was ist denn nun ein Bürgerbuch ? Es ist kein Stadtadreßbuch.

Heute ist jeder ein 'Bürger'. Bis weit in die 1800er Jahre gab es
'Einwohner' und 'Bürger', und zwischen beiden bestanden Unter-
schiede. Unterschiede in den ihnen gewährten Rechten und den
obliegenden Pflichten.

Nicht jeder Einwohner der Stadt Cüstrin konnte auch ein Bürger
Cüstrins werden. Um das Bürgerrecht zu erlangen, mußte man

(a) von ehelicher Geburt und
(b) gut beleumundet sein, mußte
(c) besondere Pflichten auf sich nehmen (Unterstützung des Waisen-
fonds, Finanzierung der Feuerwehr, Ausrüstung von Soldaten in
Kriegszeiten, Mitfinanzierung der Reparaturen der Stadtmauer
oder des Rathauses oder der Kirche) und
(d) erhielt dafür besondere Rechte. Beispielsweise das Recht, Meis-
ster in einem Zunfthandwerk zu werden und selbständig ein Zunft-
handwerk allein oder mit angestellten Gesellen und Lehrlingen zu
betreiben.

Siegfried Rambaum

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