Beiakten / Begleitakten des Standesamts.

Beiakten / Begleitakten des Standesamts.

Beitragvon -sd- » 20.04.2019, 08:05

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Welche Informationen kann man aus den sogenannten Begleit-
akten des Standesamts erhalten ? Geburt ? / Heirat ? / Tod ?




Natürlich erst mal die gleichen Angaben wie auf der Urkunde.
Es kommt darauf an, was da ist.

Sterbesammelakten:
Es kann der Totenschein sein, das sind die Angaben des Arztes,
woran gestorben....
Es kann die Todesmeldung sein. Da sind dann auch Angaben,
wieviele Kinder es gibt/gab (ohne Namen/Daten) Ehedatum ...
es können reine Totenlisten sein ...

Sammelakten Ehe:
Es kann das Aufgebot sein (mit Angaben z.B. zur ersten Ehe,
Tod der Eltern ..., eigene Geburtsurkunde).
Es kann aber auch "nur" die Meldung des Sterbefalles
zur Beischreibung auf die Eheurkunde sein

Sammelakten Geburten hatte ich noch nicht in Händen,
daher weiß ich nicht, was darin enthalten ist. Man muß rein-
sehen, wenn sie überhaupt erhalten sind.

Martina Rohde

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Mit Wissen und Einverständnis von Martina Rohde übernommen.
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Beischreibungen in Standesamtsurkunden.

Beitragvon -sd- » 06.09.2020, 21:22

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Ich habe auf einer Berliner Geburtsurkunde von 1896 auch schon
eine Beischreibung gefunden. Ein vier Monate altes Kind war ver-
storben. Auf der Geburtsurkunde waren mit Bleistift am Rand
das Sterbedatum und die Nummer der Sterbeurkunde vermerkt.
Allerdings erfolgten die Beurkundung von Geburt und Tod durch
das gleiche Standesamt.

Interessant ist, daß es auch Standesamtsurkunden gibt, die fehler-
hafte Angaben enthalten, die nie berichtigt worden sind. Beim
Standesamt Berlin XIIb wurde 1902 der Tod eines 21-jährigen
Mannes beurkundet, der im Krankenhaus Moabit verstorben war.
Die Anzeige erfolgte durch die Krankenhausleitung. Die Mutter
des Mannes war bereits vor vielen Jahren verstorben und der
Vater ein zweites Mal verheiratet. Die Krankenhausleitung hat
den Vater und die zweite Frau, in der Annahme, dies sei die
Mutter des Verstorbenen, als Eltern angegeben und so ist es
auch beurkundet worden.

Peter Lattorff

Beischreibungen in den Zivilstandsregistern erfolgten erst ab ca.
1925. Trat also der Tod vor 1925 ein, gibt es normalerweise keine
Beischreibung. Trat der Tod nach 1925 ein, sollte es eine Bei-
schreibung geben
.

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Natürlich kannst Du auch diesen Text gern übernehmen.
Peter Lattorff



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Warum suchen Sie nur die Kirchenbücher durch ? Die Standesamts-
eintragungen sind viel ausführlicher. Nun wurden aber 1922
keine Angaben zu den Eltern der Brautleute gemacht. Dafür gab
es die sogenannten Beiakten oder auch Belegakten genannt.
Sollten die den Krieg überlebt haben, werden Sie dort sicherlich
fündig. Diese Akten muß man leider immer anfordern, obwohl die
Bearbeiter wissen, daß sie die wichtigen Informationen enthalten.

Zudem noch ein Hinweis auf die Standesamtsakten: sie enthalten
zum Teil "Beischreibungen". Das heißt: in den Heiratseintragungen
wurde das Sterbedatum des erstverstorbenen Ehepartners und häufig
die Geburtsdaten der Kinder des Ehepaares eingetragen.
Dies sind aber "Kann"-Daten keine "Muß"-Daten.

Werner Wicke

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Sollte ich Dir einmal zu den Beischreibungen Hinweise gesendet
haben, so darfst Du diese weiterverwenden. Werner Wicke
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Beischreibungen.

Beitragvon -sd- » 09.06.2021, 18:35

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Wenn etwas auf die eigentliche Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde
nachträglich hinzugeschrieben / ergänzt wird, nennt man das
Beischreibungen
. Das kann auf der Geburtsurkunde der Tod
oder die Ehe (Ehen) sein, bei der Ehe auch ein Sterbefall oder
z.B. auch Angaben zu den Kindern "ein Sohn geb. ... StA ... Nr. ...",
von den Kindern manchmal die Ehedaten, eine Scheidung,
2. Ehe eines der Partner ...

Das ist aber sehr unterschiedlich. Eigentlich hätte zumindest der
Sterbefall immer an das Geburtsstandesamt (so es schon Standes-
ämter gab) gemeldet werden sollen.
Ist aber leider oft auch nur Theorie.

Martina Rohde

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Frage immer nach dem Beigeschriebenen (handschriftliche Nachträge).

Ich bestelle grundsätzlich alle Urkunden, so weit wie möglich, in Kopie
und schreibe auch grundsätzlich dazu: mit allen Randvermerken.

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