Anzahl der Patenschaften im 19. Jahrhundert.

Anzahl der Patenschaften im 19. Jahrhundert.

Beitragvon -sd- » 09.04.2019, 20:31

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Anzahl der Patenschaften im 19. Jahrhundert.
Ein häufig wiederkehrendes Diskussionsthema.

Beim Online-Stöbern in brandenburgischen Kirchenbuch-Duplikaten
fällt mir immer wieder auf, daß es in den jeweiligen Taufregistern
des 19. Jahrhunderts relativ häufig mit bis zu 15 Personen eine recht
hohe Anzahl von Paten gibt.

Hängt das mit der Bedeutung / dem Stand des Vaters bzw. der
Familie der Eltern des Täuflings zusammen, und wollte man damit
die eigene Bedeutung noch unterstreichen ?

Wer kennt die Hintergründe ?


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Bin einverstanden und freue mich über die Veröffentlichung.
Hans (Büdenbender)


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Zur ev. Kirche:

Kirchenrechtliche Trennung zwischen Taufpaten und Taufzeugen gab es
und gibt es. Die Frage in Bezug auf die Ev. Kirchen ist, ob und zu
welcher Zeit sich Kirchenvolk und Pfarrer daran gehalten haben.

Details sind in der ev. Kirche regional insbesondere vor 1806 dermaßen
vielfältig, daß eigentlich kein Durchschauen möglich ist. Jede Landes-
kirche hatte und hat in seinen Details eigene Regelungen, bis heute.
Auch heute gibt es ja mehr ev. Landeskirchen als Bundesländer. Meine
höchste gefundene Anzahl von Paten eines ev. Taufeintrages fand ich
in Riga um 1830 (genaue Jahreszahl müßte ich nachsehen): 54 Paten.
In Preußen war die Anzahl der Paten ab ca, 1828 beschränkt
(pr. Kirchenreform mit Gründung der sog. Unierten Kirche, die aber
auch wieder nicht in allen preußischen Landen durchgesetzt werden
konnte). Ich kann aus dem Kopf nicht genau sagen auf welche Zahl,
sicherlich nicht mehr als vier. Daran gehalten hat sich aber keiner,
auch taufende ev. Bischöfe nicht (kann ich belegen). Die Durchschnitt-
zahl bei den von mir untersuchten Familien liegt grob kalkuliert bei
fünf Paten. Bürgerliche Familien boten in der Regel mehr Paten auf.
Sie machten etwa nach 1800 eine Taufe zu einem Familienfest, Wochen
oder Monate nach der Geburt - nach Genesung der Mutter. Theologische
Erwägungen waren ab etwa 1800 secundär. Der Grund: Es gab in den ev.
Gemeinden ab ca. 1800 keine rechtlich und im Sozialgefüge durchsetz-
baren Repressalien, ausgenommen so abgelegene Regionen wie Nord-
und -Ostfriesland. In der rk.-Kirche war das sehr anders.

Krafft-Aretin Eggert *)

*)
Krafft-Aretin Eggert ist am 27. Februar 2015 74jährig verstorben.


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