18. Jahrhundert - wann erwachsen ?

18. Jahrhundert - wann erwachsen ?

Beitragvon -sd- » 12.05.2018, 11:10

----------------------------------------------------------------------------------------------

In vielen Steuerlisten oder Mahlgastlisten des 18. Jahrhunderts, erfassen die
Tabellen Kinder über 10 Jahren (groß) und Kinder unter 10 Jahren (klein).
Es geht hier nicht um Volljährigkeit, sondern am Beispiel der Mahlgastlisten
um Mehlbedarf einer Familie.

Zum Beispiel: Ein Müller beantragte die Zuteilung eines Mühlsteins, der
je nach Material härter oder weicher sein konnte. Das war genau bekannt.
Der Mühlstein wurde in gewissen Zeitabständen (heute würde man sagen
von Steuerfahndern) auf Abrieb kontrolliert, also wie dünn wurde er in
einer gewissen Zeit.

Die Mahlgastliste erfaßt die erwachsenen Personen und die Kinder,
(die über 10jährigen Kinder galten als vollwertige Esser) die in dieser
Mühle mahlpflichtig waren (Mühlenzwang). Danach hatte ein Müller
einen berechenbaren Getreidedurchlaß mit einem berechenbaren
Steinabrieb. War dieser Abrieb größer, also der Stein dünner, hat der
Müller (an der Steuer vorbei) mehr Mehl gemahlen. Der Fiskus war
schon immer pfiffig ! So hängt das zusammen. In der folgenden Liste
rückten dann die jüngeren Kinder in die nächste Stufe. Das hatte alles
System.

Die Landesvisitationsprotokolle des 17. Jh. erfassen z.B. die Söhne über
12, damit man weiß, wen man wann zum Militär rekrutieren konnte.

Es hängt also immer vom Zweck der Liste ab und hat in Deinem Fall
nichts mit Volljährigkeit zu tun.

Georg Grüneberg

----------------------------------------------------------------------------------------------
Mit Wissen und Einverständnis von Georg Grüneberg hier eingestellt.
Benutzeravatar
-sd-
Site Admin
 
Beiträge: 6347
Registriert: 05.01.2007, 16:50

Zurück zu Basiswissen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste

cron