Zur Wichtigkeit von Urkunden-Randvermerken.

Zur Wichtigkeit von Urkunden-Randvermerken.

Beitragvon -sd- » 06.04.2018, 12:26

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Zur Wichtigkeit von Urkunden-Randvermerken.

Die genauen gesetzlichen Vorschriften (weder von damals, noch von heute)
kenne ich nicht, aber, ich weiß aus eigener Erfahrung, wie manche Dinge
heute gehandhabt werden. Ich kann mir gut vorstellen, daß es (seit Einführung
der Standesämter) schon immer so war:

Bei Todesfällen meldet das registrierende Standesamt des letzten Wohnorts
des Verstorbenen Datum und Registriernummer an das Geburtsstandesamt.
Dies wird dann als Randvermerk auf der Geburtsurkunde
"verstorben am .... in .... Nr. ...." eingetragen.

Ebenso werden hinterlegte Testamente als Randvermerk in der Geburts-
urkunde aufgeführt. Das hat einen simplen Grund: Woher soll ein Nachlaß-
gericht wissen, wo eine Person im Laufe ihres (hoffentlich) langen Lebens
mit vielen Umzügen kreuz und quer durchs Land jemals ein Testament
(oder auch mehrere ?) beim Amtsgericht des aktuellen Wohnorts hinterlegt
hat ? Wohnorte können wechseln, der Geburtsort ist eine Konstante.

Ich könnte mir vorstellen, daß es noch mehr 'Posten' für Randvermerke gibt.

Eva Maria Friedland

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Am 06.04.2018 schrieb E. M. Friedland noch ergänzend:

Hallo Dieter,

Nachdem inzwischen reichlich Standesamtsurkunden bei ancestry online sind,
gibt es genügend Beispiele für meine Anmerkungen von anno dunnemals.
Ich möchte sie noch ergänzen: Oft sind Sterbedaten eines Ehepartners auch
auf der Heiratsurkunde vermerkt, ebenso wie Scheidungen
.


Den Text kannst Du gerne, wenn er hilfreich ist ohne Quellenangabe übernehmen.

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Ehescheidungen und Nachweise darüber in früherer Zeit.

"abgeschiedene" evangelische Ehefrauen und -männer fand ich auch im
Kreis Strasburg, Westpreußen, um 1800. Scheidungen wurden, wie im
Traubuch eingetragen, vom Patrimonialgericht oder dem Königlichen
Stadt- und Landgericht ausgesprochen. Gründe wurden in diesen
Einträgen nicht genannt. Es ist also davon auszugehen, daß die Kirche
für Scheidungen nicht zuständig war.

Willi Beutler

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