Registerbezeichnungen sowie Bleistift-Randvermerke.

Registerbezeichnungen sowie Bleistift-Randvermerke.

Beitragvon -sd- » 18.11.2017, 19:12

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Registerbezeichnungen sowie Bleistift-Randvermerke.

Ich wollte nur mal eben berichten wie wichtig es ist, die
Erstregister - wenn vorhanden - und nicht die Zweitregister /
Abschriften als Forschungsgrundlage zu nutzen.

Ich bearbeite gerade die standesamtlichen Unterlagen von Podejuch
(bei Stettin), Im Onlinebereich des Archivs in Stettin kann man
die Zweitregister / Abschriften einsehen, bei Ancestry die Original-
register aus dem Ortsstandesamt.

Inhaltlich bestehen keine Unterschiede, aber die originalen Register
aus dem Ort, enthalten Bleistift-Randvermerke, die oft sehr viel mehr
zur Person aussagen. So finden sich darauf die jeweilige Todesursache,
die Vermögensangabe des Gestorbenen (als Angabe wechselt man hier
zwischen "weniger 500 Mark" und "mehr wie 500 Mark"), man findet oft
das Jahr der Heirat, bei Sterbeeinträgen ist oft schon das Geburts-
datum angegeben (man muß es nicht anhand der Angaben in der Anzeige
errechnen) und man findet oft noch einen Hinweis auf hinterbliebene
Kinder usw.

Also echt nicht ganz unwichtig und es bringt einen tatsächlich noch
zusätzliche Infos zum Probanden ein.

Tom Nissel

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Hallo Dieter, gern darfst du das machen.
Bitte beachte auch den nachfolgenden Text von Uwe Kerntopf,
der noch ergänzende Angaben machte. Tom Nissel



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Hallo, offiziell hießen die Haupt- und Nebenregister. Die Nebenregister
wurden an die Amtsgerichte abgegeben, die Hauptregister verblieben
im Standesamt
.

So wurde vor Einführung der Standesämter übrigens auch mit den
Kirchenbüchern verfahren. Die Exemplare, die ans Amtsgericht ab-
gegeben wurden, hießen Kirchenbuchduplikate.

Wenn man bei den Standesamtsunterlagen übrigens Wert auf die
Unterschriften seiner Vorfahren legt, so sind diese nur in den
Hauptregistern zu finden. Der Standesbeamte führte die Abschriften
in den Nebenregistern nachträglich durch. Daher findet man zusätz-
liche Vermerke fast ausschließlich nur in den Hauptregistern, z.T.
auch als Meldungen anderer Standesämter und anderer Institutionen
(Amtsgerichte, Polizeibehörden, ...).

Uwe Kerntopf

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