Was ist ein Eigenkäthner ?

Was ist ein Eigenkäthner ?

Beitragvon -sd- » 27.08.2017, 20:29

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Wer kann mir sagen, was ein Eigenkäthner ist ?

Siehe:
http://www.westpreussen.de/forschungshi ... berufe.php

Hans-Jürgen Wolf, Bremen
Hinweise zur Familienforschung in Westpreußen
http://www.westpreussen.de

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Alte ostpreußische Bauern-Gliederung.

Beitragvon -sd- » 10.04.2018, 19:10

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Alte ostpreußische Bauern-Gliederung.

Wer eine alte Chronik liest oder in Familienpapieren blättert, stößt auf
verschiedene Benennungen, die früher im ostpreußischen Bauernstand
üblich waren. Einige seien hier erklärt:

Rittergutsbesitzer: Bis zum 9. Oktober 1807 durften nur Adelige Rittergüter
besitzen; seit einem damals gegebenen Erlaß war jedermann dazu berechtigt.
Die Rittergutsbesitzer der Provinz bildeten bei den Landtagen den ritterschaft-
lichen Stand und durften eine besondere Uniform tragen.

Köllmer
oder kölmische Gutsbesitzer hießen die Eigentümer von kölmischen
Bauerngütern
, die durch das Kulmische Privilegium von 1233 begünstigt
waren. Es gab auch kölmische Dörfer.

Die Kölmer von Chatull-Gütern. Diese Grundstücke entstanden durch die
Hergabe von Waldland zur Rodung und Bebauung, wofür ein Zins an die
Chatulle (Schatulle = Vermögen des Monarchen im Gegensatz zum Staats-
besitz) des Landesherrn entrichtet werden mußte.

Hochzinser wurden die Bewohner königlicher Bauerndörfer genannt, deren
Grund und Boden dem Landesherrn gehörte. Die meisten dieser Dörfer ließ
Friedrich Wilhelm I. anlegen. Der König ordnete an, daß zu jeder ihrer Hof-
stellen zwei bis drei preußische Hufen zu je 15 Hektar Land gehören sollten.

Die Eigenkätner, auch Büdner genannt, besaßen ein kleines Haus mit Stall-
und Scheunenraum. Sie wurden durch Friedrich den Großen sehr gefördert,
der die "kleinen Ackerfamilien" oftmals bei Domänen-Vorwerken ansetzte.

Unter Gärtner verstand man nicht den heute unter dieser Bezeichnung gel-
tenden Berufsstand. Sie arbeiteten – wie auch die Instleute – für Lohn,
Deputat und Wohnung auf den Höfen.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 19. Oktober 1957

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Re: Was ist ein Eigenkäthner ?

Beitragvon -sd- » 06.11.2019, 21:56

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Am 29.07.2013 schrieb T. M.:

Als Köllmer war dein Vorfahr ein selbständiger (freier) Landwirt.

Wenn ein Köllmer sein Gut an einen Nachfahren weitergab, wurde er danach
zum sogenannten "Altsitzer". Ein Losmann war ein Landarbeiter, der keinen
eigenen Besitz hatte und sich auf Gütern und großen Höfen in der Regel als
Tagelöhner verdingte. Hier gilt es allerdings, den Ereigniszeitraum zu beach-
ten.

Gut möglich, daß er sich mit seinen Erben verstritten hatte und dann eben
nicht, wie üblich, als Altsitzer auf dem Gut verblieb, sondern sich selbst
noch ein Einkommen als Losmann verschaffen mußte.

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Den Text zu den Köllmern kannst du gern übernehmen. Für dich vielleicht
noch interessant, eine genaue Beschreibung der bäuerlichen Schichten,
die du in meiner Dissertation finden kannst (Kapitel 3.1.6, S. 54).
Da habe ich das damals alles mal genau auseinanderklamüsert.
https://repositorium.ub.uni-osnabrueck. ... ettner.pdf

Tina
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Re: Was ist ein Eigenkäthner ?

Beitragvon -sd- » 08.05.2021, 18:45

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Soweit ich auf die Schnelle ergoogeln habe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Losmann_%2 ... C3%9Fen%29

Der Losmann ist ein kleiner Feldpächter, dem sein Stück
Land per Los zugeteilt wurde
.

http://www.historische-berufe.de/BERUFE/coellmer.html

Mit Cöllmann könnte evtl. der Köllmer / Cöllmer gemeint
sein. Die sind besser gestellt - sind Freie und besitzen
ausreichend Grund
.

Ann-Kathrin

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Berufsbezeichnung 'Losmann / Losleute'.

Beitragvon -sd- » 08.05.2021, 19:04

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Bei meinen Nachforschungen im Kirchenbuch der Gemeinde Kruglanken,
Kreis Angerburg, habe ich mehrfach die Berufsbezeichnung 'Losmann'
gefunden. Weiß jemand, was sich dahinter verbirgt ?

--

Renate Hesse fragte:

Nach meiner Kenntnis ist ein Losmann jemand, dem ein Stück Land "zugelost"
worden ist. Meine Frage: Ging dieses in sein Eigentum über ? Oder im konkreten
Fall: Kann ein Losmann, hier Ferdinand Broszeit, das Land von seinem Vater
(ca. 1860) "ererbt" haben und seinerseits weitervererben ?

--

Um 1860 waren die Besitzrechte auf jeden Fall schon dergestalt, daß auch von
Instlern oder Losleuten Besitz nach Wille an die Nachkommen vererbt werden
konnte. Vor 1850 hatten die Gutsherren noch das Recht, den Erben zu ersetzen,
daß heißt, wenn sie einen Erben für ungeeignet hielten, konnten sie ein anderes
Familienmitglied zur Weiterführung der Wirtschaft bestimmen. Tina

--

Ein Losmann war in der genannten Zeit (um 1860) ein Landarbeiter, der auf Tage-
lohn arbeitete. Die ursprüngliche Bedeutung (auch Losgänger) war im wesentlichen
dieselbe, mit dem Unterschied, daß diesem Personenkreis ein kleines Stück Land
("Los") aus der allgemeinen Flur widerruflich zugeteilt wurde.

Im 19. Jahrhundert war Losmann in Ostpreußen eine Standesbezeichnung für
einen grundbesitzlosen Tagelöhner. Im Unterschied zum Instmann, der einen
festen (aber befristeten) Arbeitsvertrag und Anspruch auf Deputat (Wohnung,
Acker für Eigengebrauch, Naturalien) hatte. Diese gab es i.d.R. nur auf Gütern
oder größeren Wirtschaften.

Andreas Grunwald.

--

Hier ist eine Beschreibung, was ein Losmann ist:
http://www.karpauen.de/Berufe.htm

--

Hier ist noch eine andere, fast ähnliche Erklärung:

LOSMANN. Ostpreußen: Ein kleiner Feldpächter, Tagelöhner und Mietsmann.
Die Losleute, Losmänner und Losfrauen. Sie standen in keinem dauerhaften
Dienstverhältnis, sie hatten ein "loses" Verhältnis. Sie waren losfrei,
unabhängig, ohne Vertrag und sie gehörten keiner Genossenschaft an. Im
Notstandsjahr 1868 erhielten hier die Losleute, die Leute ohne
Grundbesitz, alle sehr arm, ein Darlehen zur Saat aus Staatsmitteln,
drei Scheffel Kartoffeln.

Aus: Genealogisch-Ethymologisches Lexikon von Johann Heinrich Barth.

--

Ein Losmann war ursprünglich einer, der bei neu urbar gemachtem Land ein Los zog
und dafür einen Streifen Land zum Bewirtschaften zugesprochen bekam. Das Land
reichte aber nicht aus, um die Familie zu ernähren, so daß der Losmann jede sich
bietende Arbeit annehmen mußte: Landarbeiter, Tagelöhner, Holzfäller, Flößer usw.

--

Losmann ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im ehemaligen Ostpreußen.
Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per Los zugeteilt. Da die Größe
dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie nicht ausreichte, verdingte sich
der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holz...

Gefunden auf http://www.enzyklo.de/Begriff/Losmann

--

'Losmann' (plural: Losleute) ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im
ehemaligen Ostpreußen. Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per
Los zugeteilt. Da die Größe dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie
nicht ausreichte, verdingte sich der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holzfäller
usw. Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Losmann

Losmann ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im ehemaligen Ostpreußen.
Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per Los zugeteilt. Da die Größe
dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie nicht ausreichte, verdingte sich
der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holz...

Gefunden auf http://www.enzyklo.de/Begriff/Losmann

--

Als 'Losleute' (Einzahl: Losmann) wurden 'Tagelöhner ohne festen Arbeitsvertrag,
Gelegenheitsarbeiter' auf dem Lande oder auch 'Instleute' bezeichnet.

Als Worterläuterung in diesem Zusammenhang: "/far Los woahne = /als Mieter
im Insthaus wohnen" (Preußisches Wörterbuch, Band III, Spalte 980). 'Los' war auch
ein Wort für einen Landstreifen. Mit unseren Wort 'losen', '(Lotterie-)Los' hat diese
Bedeutung nichts zu tun.

Ein Instmann war lt. 'Preußischem Wörterbuch' ein "verheirateter Landarbeiter, der
mit einem größeren Bauern oder einem Gutsbesitzer einen Arbeitsvertrag für längere
Barlohn für geleistete Arbeit freie Wohnung in dem Insthaus des Arbeitgebers, freies
Brennmaterial (Holz, Torf), einen Hausgarten, ein Stück Acker, auf dem er Kartoffeln
oder auch Getreide anbauen [konnte], Weide für eine Kuih, 1-2 Schafe, 1-2 Schweine,
dazu ein Fuder Heu, Brot- und Futtergetreide, und das Recht, eine beschränkte
Anzahl von Hühnern zu halten. Als Gegenleistung für Wohnung, Land usw. [hatte] er
im Laufe des Jahres eine im Arbeitsvertrag genau festgelegte Anzahl von Arbeits-
tagen abzuleisten. [...] Im Winter mußte der Instmann mitdreschen und erhielt
dafür beim Flegeldreschen den 10. Scheffel, beim Dreschen mit Pferden den 15.
Scheffel und beim Dreschen mit Dampf den 18. Scheffel oder auch einen Zentner.
In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg trat an die Stelle des Wortes Instmann
immer mehr die Berufsbezeichnung Deputant. Der alte Dienstwechseltermin für die
Instleute war der Michaelistag (29. September)." (Band II, Spalten 1205-1206)

Unter dem Stichwort 'Insthaus' findet sich u.a.: "Wohnhaus für einen meist verheirateten
Instmann. Es war Eigentum des [arbeitgebenden] Bauern oder des Gutsherrn. Der Inst-
mann zahlte nur eine geringe Miete oder mußte sie durch Arbeitstage auf dem Hof ab-
arbeiten. Die Insthäuser lagen in der Nähe des Hofes, bei Gütern meist in einer langen
Reihe entlang der Straße. Oft waren es Doppelhäuser für zwei Instmannsfamilien, auf
Gütern gelegentlich auch Vier- bzw. Sechsfamilienhäuser. Sie waren früher in Holzbau-
weise oder in Fachwerk, später massiv aus Ziegeln oder Feldsteinen errichtet."
[Es folgt dann eine Beschreibung der Raumaufteilung] (Band II, Spalte 1205)

Außerdem gibt es noch das Stichwort 'Instkate' mit der kurzen Erläuterung 'kleines Insthaus'.

Daraus ergibt sich, daß es nicht möglich war, ein Insthaus im Rechtssinn zu vererben.
Es hätte aber an den Sohn als Wohnung übergehen können, wenn der Sohn die Arbeits-
verträge des Vaters hätte fortführen können.

Rolf-Peter Perrey

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Ein 'Kämmerer', vormals Instmann.

Beitragvon -sd- » 22.06.2021, 18:31

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Ich wunderte mich, daß ein ehemaliger Instmann plötzlich
'Kämmerer' wurde, habe aber eine plausible Erklärung erhalten:
Abschnitt in der 'Ostpreußen-Warte' fand (Folge 11, Nov. 1953).

"Die Stellung des Kämmerers auf einem großen Hof in der Heimat
war keine leichte. Wie die Bezeichnung sagt, hatte er die Schlüssel
zu den 'Kammern', in denen Geräte, Ersatzteile, Brennstoffe, Holz
und Kohlenvorräte aufbewahrt wurden — oft nahm eine solche
'Kammer' den größten Teil des Schauers ein.
Selbst aus dem Stand der Landarbeiter hervorgegangen, war er
ihnen nun übergeordnet und für den Fortgang der ihnen aufge-
tragenen Arbeit dem Herrn verantwortlich — in größeren
Wirtschaften daneben noch dem Inspektor. " ...

Uli Budler

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, November 1953

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Die Berufsbezeichnung 'Kämmerer' meinte auf dem Lande
(nach 'Preußischem Wörterbuch', Band III, K-M, Spalte 62)
'Aufseher der Landarbeiter auf einem Gut'.

Rolf-Peter Perrey
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Was ist ein Instmann ?

Beitragvon -sd- » 06.08.2021, 18:11

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In contrast to a "Tagelöhner", an "Instmann" working in Pomerania
was an agricultural worker with a fixed contract of employment.

More Infos:
https://de.wiktionary.org/wiki/Instmann
https://www.sgoda.de/glossar-woerterbuc ... enforscher


Martina Riesener

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