Anerkennung eines vor- oder außerehelich geborenen Kindes.

Anerkennung eines vor- oder außerehelich geborenen Kindes.

Beitragvon -sd- » 13.04.2016, 18:10

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Frage:

Auf einer Geburtsurkunde von 1900 steht folgendes:
Am 02.04.1906 erscheint der … "Nachdem ich die Ehe geschlossen
habe (im Jahre 1903) erkenne ich das Kind (uneheliches Kind
der Mutter) als das meinige an."

Was hat das zu bedeuten:

Er ist der Vater des Kindes ?
Er ist nicht der Vater, das Kind trägt aber ab dem Datum seinen
Familiennamen
? Er hat das Kind adoptiert ?


Ulrich Seidenstücker

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Hallo Dieter, mein Einverständnis hast Du. Ulrich


> ... erkenne ich das Kind (uneheliches Kind der Mutter)
> als das meinige an.

Er sagt damit, er sei der biologische Vater des Kindes.
Ob er es wirklich ist, weiß nur die Mutter.

Martina Rohde

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angefragt


Das ist mir in den vielen Forscherjahren des öfteren begegnet,
insbesondere zu Kriegszeiten. Es kann nicht mit Sicherheit davon
ausgegangen werden, daß der Anerkennende der biologische Vater
ist. Jedenfalls ist er ab dem Zeitpunkt der Vater vor dem Gesetz !
Je nach Lebenswandel der Mutter, oder es könnte ihr Gewalt
angetan worden sein, muß die Mutter nicht zwangsläufig wissen,
wer der biologische Vater ist.

Wolfgang Mäschig

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angefragt
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