Was ist / war ein Rittergut ?

Was ist / war ein Rittergut ?

Beitragvon -sd- » 15.04.2015, 13:11

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Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ein
Landgut, mit dessen Besitz durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht
gewisse Vorrechte des Grundherrn, insbesondere Steuerbefreiungen
und die Landtagsfähigkeit, verbunden waren.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rittergut

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Im 'Brockhaus' Conversations-Lexikon. 13. Auflage. Leipzig 1886,
findet sich folgendes:

"Rittergüter hießen im alten Deutschen Reich diejenigen Güter.
deren Besitzer ursprünglich Ritterdienste zu leisten hatten und
dafür von der ordentlichen Landessteuer befreit waren."

Dann werden verschiedene Rechte der Ritter und deren allmäh-
liche Abschaffung aufgeführt und schließlich festgestellt, daß
" ... die neue Kreisordnung für die östlichen Provinzen ... die
meisten nicht mehr haltbaren besonderen Rechte der Ritter
beseitigt [hat]. Namentlich dürfen auch Bürger und Bauern
jetzt Rittergüter erwerben."

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Was unterscheidet ein Rittergut von einem normalen Gut ?

Adalbert Goertz (+) responds:

Vor 1812 waren bestimmte große Güter im adligen Besitz und für
gewöhnliche Sterbliche tabu (Großgrundbesitzer). Dieses waren die
Rittergüter. Durch die Stein'schen Bodenreformen änderte sich das.
Der Adel verlor allmählich viele Privilegien, einschließlich Polizei-
hoheit auf den Rittergütern.

Wer mehr darüber wissen will, insbesondere zu den Arbeitsverhält-
nissen auf dem Lande, sollte sich für das 'Gesinderecht' (Google)
interessieren.

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Was unterscheidet ein Rittergut von einem normalen Gut ?

Hier, was das Meyers Lexikon dazu sagt:

Rittergut (Praedium nobilium)
Ursprünglich ein Gut, dessen Eigenthümer Ritterdienste leistete
(ursprüngl. persönl. Leistungen, später auch Geldleistungen, daher
die Ritterpferdgelder) u. mancherlei Vorrechte genoß. Diese Vor-
rechte, deren Besitz ursprüngl. Ritterbürtigkeit bedingte, wurden
mit der Zeit als Zubehör der RttrG selbst angesehen (nobilitas realis).
Zu ihnen gehörten vorzugsweise Befreiung von Lasten (Steuern,
Einquartierung, Fronen etc.), f. welche der Ritter- dienst ehem.
als Aquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonial-
gerichtsbarkeit, Patronat, höherer Ger.-Stand, Jagdgerechtigkeit,
Fischerei, Baugerechtigkeit, Mühlenzwang u. andere Bannrechte.

Die neuere Zeit hat diese Vorrechte beseitigt; während früher nur
Adlige RttrG besitzen konnten, dürfen jetzt auch Bürgerliche der-
gleichen erwerben.

Quellennachweis:
Meyers Konvers.-Lexikon, Bd. 14, 5. Aufl. (1896),
Ed. Bibliograph. Inst., Leipzig u. Wien, Seite 792

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Ein Rittergut ist zurückzuführen auf die Vergabe, z. B. durch den
Deutschen Orden oder den Kurfürsten, mit der Verpflichtung des
Belehnten, im Kriegsfalle Ritterdienste zu leisten, meist ein aus-
gerüsteter Ritter und noch zwei Reiter dazu. Diese Ritterdienste
wurden später abgelöst (z. B. gegen Steuern), das Gut evtl. verkauft,
es war nun ein gewöhnliches Gut, wurde aber oft noch als Rittergut
bezeichnet, das klingt doch gewichtiger.

Gisela Langfeldt

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