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http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/antise ... rnachweis/ist m. E. recht informativ.
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Mit Marc Plessa's Einverständnis gebe ich den nachfolgenden informativen
Text, den er am 15. Oktober 2004 in der OWP-Mailingliste eingestellt hatte,
an die am Thema Interessierten weiter.
Dieter Sommerfeld
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Das Rasse- und Siedlungs-Hauptamt-SS hat "unvollständige" (kleine und große)
Ariernachweise aufbewahrt, da ja noch die 'Gefahr' bestand, daß ein 'Nicht-Arier'
unter den Vorfahren war, und solche Leute sollten ja keine Beamten-oder
Parteiposten inne haben. In diesen Akten befindet sich häufig ein Erbgesund-
heitsbogen, Lebensläufe mit Photos und weitere Schriftstücke. Nach dem Krieg
hat das 'Berlin Document Center' diese Akten mit anderen NSDAP-Unterlagen
zusammengefaßt und ausgewertet. Inzwischen sind die Akten im Bundes-
archiv Abt. III (ehem. Berlin Document Center) Finckensteinallee 63 12205 Berlin
http://www.bundesarchiv.de/aufgaben_org ... ich/00340/zugänglich, außer der Datenschutz steht dem im Wege.
Die wichtigsten Bestände sind:
* Zentrale Mitgliederkartei der NSDAP (ca. 11 Mio. Karteien),
* Parteikorrespondenz (ca. 1,3 Mio. AE),
* Personenakten des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS (ca. 240 000 AE),
* Personalunterlagen von SS-Angehörigen (ca. 350 000 AE) ,
* Personalunterlagen von SA-Angehörigen (ca. 550 000 AE),
* Personalunterlagen von Umsiedlern (Einwandererzentralstelle Litzmannstadt),
* Personenakten der Reichskulturkammer.
Man erhält eigentlich nur Akten von Personen der Zeitgeschichte, von eigenen
Vorfahren, wenn sie verstorben sind UND man das Geburtsdatum kennt (!)
oder allgemeine Akten. Man kann also nicht einfach hingehen und sich durch
die Akten wühlen.
In den USA sind die Akten als Mikrofilme im 'National Archive' frei zugänglich,
alphabetisch sortiert und kopierbar - nur wer kommt schon nach Amerika ?
Die üblichen Stammbücher wurden weder kopiert noch aufbewahrt.
Diese befinden sich ausschließlich in Familienbesitz.
Marc Plessa
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Im Dritten Reich wurden häufig Abstammungsnachweise bzw. Arier-
nachweise verlangt. Wurden davon vom ausgebendem (Reichssippenamt ?)
Kopien gemacht und dort aufgehoben, oder gab es nur ein Exemplar, das
der Antragsteller erhalten hat ?
Sollten Kopien gemacht worden sein, welche Stelle hat die jetzt,
und kann man sie sich dort kopieren ?Die üblichen Stammbücher wurden weder kopiert noch aufbewahrt.
Diese befinden sich ausschließlich in Familienbesitz.
Ich habe 1998 eine andere Erfahrung gemacht. Auf schriftliche Anfrage
und nach Einreichung von Abstammungsurkunden erhielt ich von dort
u.a. die Kopie der 'Kleinen SS-Ahnentafel' eines 1945 gefallenen Onkels.
Diese Tafel beinhaltet die Eltern, Großeltern und Urgroßeltern des
Probanden und seiner Ehefrau. Ein Vermerk besagt, daß die SS-Ahnen-
tafel mit dem Ahnenpaß verglichen wurde. Daneben erhielt ich noch
einen Lebenslauf und andere Unterlagen aus dem SS-Bewerbungsbogen.
Dietrich Schulz
Homepage:
http://www.telta.de/d.schulz/-
Schau(t) doch auch mal ins GenWiki
http://wiki-de.genealogy.net/Ariernachweishinein und ergänzt ggf. den dortigen Artikel.
Uwe Baumbach
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Als Ergänzung: Daten der SS und der teilweise der NSDAP liegen im
Bundesarchiv in Berlin. Wenn dort etwas liegt, ist es für Forscher wie
ein 6er im Lotto. In der Akte meines Großvaters lagen zwei Stamm-
bäume (Oma und Opa) die bis in das 17te Jahrhundert reichten.
Th. A.
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Die Mitgliederkartei der NSDAP liegt (z.T.) im Bundesarchiv in Berlin.
Der Ariernachweis war Pflicht und ist z.T. noch vorhanden.
Bundesarchiv, Abt Deutsches Reich
Postfach 45 05 69, 12175 Berlin
Finckensteinalle 63, 12205 Berlin
T: 01888 / 7770-0
berlin@barch.bund.deIn einem Flyer ist auch noch ein Hinweis zu Personalunterlagen
angegeben:
Bundesarchiv, Außenstelle Aachen-Kornelimünster
Zentralnachweisstelle
Abteigarten 6, 52076 Aachen
T: 02408 / 147-0, F: -37
zns@barch.bund.deUdo Morschka
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26. Dezember 2008
Mir liegt ein so bezeichnetes Gutachten der Reichsstelle für Sippen-
forschung, Berlin NW 7, v.17.09.1936 vor, in dem die Person "deutschen
oder artsverwandten Blutes i.S.der 1.VO zum Reichsbürgergesetz
v. 14.11.1935 (RGBl. I S.1333) sowie arisch i.S. der Richtlinien zu
§ 1 a des Reichsbeamtengesetzes i.d.F.d.Gesetzes v.30.06.1933
(RGBL. I S.433) v.08.08.1933 (RGBL. I S.575)" ist - mit dem Zusatz
"Die Abstammung wurde hier nachgeprüft."
Mir liegt überdies ein Fragebogen zur Erlangung der Verlobungs-
genehmigung für SS-Angehörige vor (Namen, Zugehörigkeit zur SS seit,
Dienstgrad, SS-Einheit, Mitgl.Nr., Konfession, usw. mit Lebenslauf).
Das HEROLD-Jahrbuch, 5.Band 2000, S.147 ff., enthält übrigens einen
40 Seiten umfassenden Artikel von Babett Stach 'Personenbezogene
Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Das Bundesarchiv
in Berlin und seine Bestände ...'
Klaus Scherler
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