Familienwappen.

Familienwappen.

Beitragvon -sd- » 07.09.2009, 14:57

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<< Ich habe dort auch ein Wappen für den Namen Steinhauf gefunden. >>

Peter Meister schrieb hierzu:

Ein Wappen gleichen FN zu finden, bedeutet nicht, es auch führen zu dürfen.
Namensgleichheit kann dazu führen, daß man es auch führen darf, aber der
Betreffende muß auch den Nachweis bringen, mit diesem Wappenstifter gleichen
Namens verwandt zu sein. Ist man das nicht und übernimmt das Wappen trotzdem,
tritt für die führungsberechtigte Familie der Rechtsschutz des § 12 BGB ein.

Bis heute gilt der Grundsatz, daß ein Wappen von keiner anderen Person,
einer Familie oder eines Geschlechts geführt wurde, soll ein Wappen in eine
Wappenrolle eingetragen werden und das Wappen neu angenommen und geführt
wird.

Die Führungsberechtigung wird noch immer so festgelegt und bestimmt,
daß nur die ehelichen Nachfahren im Mannesstamm des Stammvaters hierzu
berechtigt sind; zudem müssen sie den Familiennamen des Stifters tragen.

Es reicht also nicht, ein Wappen gleichen FN zu finden, um es führen zu dürfen,
sondern die entsprechenden Vorgaben müssen erfüllt sein.

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Geht klar, keine Einwände von meiner Seite. Peter
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