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Was hat es mit der Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband
auf sich ?
Wer von einem Ort in der preußischen Provinz Brandenburg in einen Ort in
der preußischen Provinz Posen umzog, wanderte nicht aus, sondern zog nur
innerhalb des gleichen Staates um. Es war zwar ein Wegzug aus Brandenburg,
aber es war keine Auswanderung aus Preußen.
Ein wesentliches Merkmal von 'Auswanderung' ist der Verlust der bisherigen
Staatsangehörigkeit. Zur Auswanderung wurden die Auswanderungswilligen
aus der preußischen Staatsangehörigkeit entlassen. Bei einem Wegzug blieben
sie preußische Unterthanen.
Man muß allerdings wissen, daß die Entlassung aus dem preußischen Unter-
thanenverbande nach 30 Tagen wieder hinfällig wurde, wenn sich der Betref-
fende dann immer noch innerhalb der Grenzen ... und jetzt komme ich ins
Schwimmen ... entweder des Königreichs Preußen oder des Deutschen
Bundes respektive Deutschen Reichs aufhielt.
Mit anderen Worten: Nach spätestens 30 Tagen (ab dem Datum des Eintrags
bezüglich der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft) war der Betreffende weg.
Siegfried Rambaum
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