Grundbücher und Grundakten.

Grundbücher und Grundakten.

Beitragvon -sd- » 23.11.2020, 18:58

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Zu den Grundbüchern und Grundakten
Anmerkungen allgemeiner Gültigkeit:


Das Grundbuch, also ein einheitliches Güterverzeichnis aller Grundstücke,
wurde im Deutschen Reich, in Westpreußen, so wie auch in Württemberg
am 1.1.1900, in Verbindung mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eingeführt.
Gleichwohl blieben dennoch landestypische Unterschiede und Gepflogenheiten.
Gleiches gilt für das Vermessungs- und Katasterwesen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... DoGezA5FT7

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Die Erbhofrolle entstand in der NS-Zeit. Ist als Akte keine Rolle, sondern
es sind Blätter oder ähnlich wie ein Heft. Von deren Inhalt sollte man
aber nicht allzuviel erwarten.

Wolfgang Merk, Biberach an der Riß

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Danke für die prompte Rückmeldung.
Selbstverständlich erlaube ich die Verwendung meines Kommentars.
Wolfgang Merk
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