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Vermerk "vidi" im Kirchenbuch.
Bei den jährlichen Visitationen durch den Bischof oder einen Beauf-
tragten wurde vermerkt, daß die Register angesehen und geprüft
worden waren.
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Der Visitationsvermerk (!) vidi oder vidid wurde in diesem Zusammen-
hang angebracht. Es war zu prüfen, ob / daß die Kirchenbücher ord-
nungsgemäß geführt wurden. Regelungen zur Kirchenbuchführung
finden sich u. a. im Preußischen Allgemeinen Landrecht. Daneben
waren zudem die innerkirchlichen Vorschriften zur Kirchenbuchführung
zu beachten.
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