Was sind Domänen ?

Was sind Domänen ?

Beitragvon -sd- » 09.12.2018, 19:10

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Domänen.

In Ostpreußen gab es noch eine beträchtliche Anzahl von landwirtschaftlich genutzten Gütern,
die sich im Besitz des Staates befanden, aber verpachtet waren. Sie führten nach dem mittel-
lateinischen Wort Domanium (altlateinisch dominium = Herrschaft) den auch in anderen
Ländern üblichen Namen Domänen. Durch den Verkauf von Staatsgütern an Privatleute, die
Schaffung von selbständigen Bauernstellen und die Hergabe von Land zu Siedlungen war der
staatliche Grundbesitz allmählich zusammengeschrumpft. Die ostpreußischen Domänen
bildeten nur einen überkommenen Rest des ausgedehnten Grundbesitzes des Deutschen
Ritterordens, der in herzoglicher Zeit durch die Einbeziehung von Kirchengütern und Wald-
rodungen vermehrt worden war. Aus den Erträgnissen der Domänen hatte der Landesherr
nicht allein die Hofhaltung, sondern auch den größten Teil der Kosten der Landesregierung
zu bestreiten. König Friedrich Wilhelm I. erklärte durch ein Gesetz auch die durch fürstliche
Privaterwerbungen geschaffenen Schatullgüter (meist Waldgüter) zu staatlichen Domänen,
so das — wie der Historiker Professor Bruno Schumacher bemerkt — vier Fünftel des gesam-
ten ländlichen Grundes und Bodens in Ostpreußen in staatlicher Pflege und Verwaltung
standen. In den anderen Provinzen des Königreiches war der Domänenbesitz weit geringer.

Die ostpreußischen Domänen gaben dem Großen Kurfürsten und den ihm nachfolgenden
preußischen Königen einen starken wirtschaftlichen Rückhalt. Gestützt auf dieses Funda-
ment konnten sie Ziele in ihrer Außenpolitik und innere Reformen leichter durchsetzen.
In der Absicht, die Verwaltung zu straffen, führte König Friedrich Wilhelm I. 1723/1729
als einheitliche Verwaltungsbehörde die Kriegs- und Domänenkammern mit dem Sitz in
Königsberg und in Gumbinnen ein, aus denen die späteren Regierungsbezirke hervorgingen.
Zu den Domänen gehörten Güter (Vorwerke), Dörfer und Einzelgehöfte. Die Bauern, denen
Land zur Eigennutzung überlassen worden war, mußten auf dem Gutsbetrieb der Domäne
Hand- und Spanndienste leisten.

Die Domänen wurden an tüchtige bürgerliche Landwirte verpachtet, die die Polizeigewalt
ausübten und Recht sprachen; sie waren also zugleich Verwaltungsbeamte. Bei Bewährung
erhielt ein Domänenpächter den Titel Amtmann, er konnte zum Amtsrat aufsteigen.

Unter der Regierung Friedrichs des Großen erhielten die Domänenbauern ihre persönliche
Freiheit, es wurde ihnen erblicher Besitz zugestanden. Die auf ihrem Grundeigentum liegen-
den Verpflichtungen konnten sie in einer für sie tragbaren Weise durch Geld ablösen. —
Die allgemeine Bauernbefreiung, die Aufhebung der Schollenpflichtigkeit und Erbuntertänig-
keit für alle Bauern, erfolgte viel später, erst im Oktober des Jahres 1807 nach dem Zusam-
menbruch Preußens im Unglücklichen Kriege.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 28. Juni 1958

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Zum Begriff 'Dominialarbeiter'.

Beitragvon -sd- » 11.12.2018, 10:32

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Bei den Vorfahren meiner Frau aus dem Gebiet östlich der Neumark (Schlesien) findet
sich die Berufsbezeichnung 'Dominialarbeiter'. Bei google oder Wikipedia findet man
keine genaue Erklärung zu diesem Beruf. Sowohl 'Arbeiter des Kirchspiels' als auch
eine bäuerliche Tätigkeit kommen in Betracht.

Weiß einer von Euch, was man sich unter einem Dominialarbeiter vorstellen kann
bzw. welche Tätigkeit er ausgeübt hat ? A. B.


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Vermutlich handelt es sich um Arbeiter bzw. Bedienstete der Domäne (Gutsbesitz).

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Ein Dominialarbeiter ist schlicht ein Gutsarbeiter. Ist aber ein selten gebrauchter Begriff.
'Dominialrecht' ist die Gutsobrigkeit.

Quelle: Haberkern / Wallach 'Hilfswörterbuch für Historiker'.

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Ich vermute, daß er als ungelernte Hilfskraft tätig war, die dort eingesetzt wurde, wo Not
am Mann war. Hätte er eine dauerhaft gleichförmige Tätigkeit ausgeübt, so hätte das wahr-
scheinlich auch in seiner Berufsangabe einen Niederschlag gefunden. Siegfried Rambaum

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Zusammenfassung:

Ich danke auf diesem Wege allen, die mir über die Liste oder bilateral auf meine
Anfrage zum Beruf Dominialarbeiter geantwortet haben. Nach allen Hinweisen
und weiteren Recherchen scheinen mir die Antworten von Thomas und Siegfried
am zutreffendsten zu sein:

> Vermutlich handelt es sich um Arbeiter bzw. Bedienstete der Domäne (Gutsbesitz).

> Ein "Dominialarbeiter" ist schlicht ein Gutsarbeiter. Ist aber ein
> selten gebrauchter Begriff. "Dominialrecht" ist die Gutsobrigkeit.

Dafür spricht auch, daß in den (wenigen) Orten, in denen man in Adreßbüchern /
Datenbanken [bei genealogy.net] Personen mit der Berufsangabe 'Dominialarbeiter'
findet, immer auch einen Gutsbesitzer oder Restgutsbesitzer aber auch Stallmeister,
Kutscher und Pferdeknechte findet [z.B. in Alt-Röhrsdorf / Stare Rochowice].
Daher scheint mir auch die Antwort von Siegfried

> Ich vermute, daß er als ungelernte Hilfskraft tätig war, die dort eingesetzt wurde,
> wo Not am Mann war. Hätte er eine dauerhaft gleichförmige Tätigkeit ausgeübt,
> so hätte das wahrscheinlich auch in seiner Berufsangabe einen Niederschlag gefunden.

plausibel zu zu sein. Dazu gehörten auf jeden Fall auch landwirtschaftliche Tätig-
keiten, zu denen man wohl heute Erntehelfer sagen würde.

Interessant ist auch die Begriffserklärung zu 'Domanium' bei wikipedia, von der sich
die Bezeichnung Dominialarbeiter ebenfalls ableiten könnte.

Nochmals besten Dank für alle Hinweise und Anregungen.

Andreas Brückner

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Hallo Dieter Sommerfeld, gern können Sie die Erklärung zum Dominialarbeiter auf Ihrer
Webseite verwenden. Meine Frau hat Vorfahren mit dieser Berufsbezeichnung, die in
Verbindung mit den adligen Familien Seherr-Thoß und Tiele-Winckler standen und mit
ihnen von Dobrau / Moschen nach Miechowitz gegangen sind. Details versuche ich noch
zu erforschen. Andreas Brückner




> Berufsbezeichnung ? Dominialarbeiter ?

Begegnet ist mir das in dieser Form noch nicht, ich würde es aber aus dem Terminus
'Domänen' verstehen; in der Neumark begegnen einem diese nach meiner Erfahrung
durchweg als die in Staats-, was hier wohl heißt: landesherrlichen Besitz übergegangenen,
ehemals der (katholischen) Kirche gehörigen Güter und Ländereien. Soweit ich weiß
(nicht allzu viel...) wurden sie im Prinzip so weiter geführt wie zuvor: zuweilen als eine
Art "landwirtschaftlicher Versuchsanstalten", überwiegend vermutlich zum Wohle des
nun kurfürstlichen oder kgl.-preußischen Finanzsäckls. Dass die evgl. Kirche derartige
Besitzungen gehabt hätte, wäre mir neu - gänzlich ausschließen will ich es nicht.

Das sagt leider nicht viel darüber, was Dein "Dominialarbeiter" gemacht haben könnte
(außer daß er wohl tatsächlich gearbeitet hat, nicht nur verwaltet oder gepachtet.
Ich erinnere mich auch, dass hier und da handwerkliche oder gar manufakturelle
Betriebe einbegriffen waren, der Schwerpunkt dürfte nach wie vor die Landwirtschaft
gewesen sein.

Dr. Claus-Volker Klenke

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Natürlich habe ich nichts dagegen, 'zitiert' zu werden. Allerdings habe ich zwischenzeitlich
noch ein bisschen weiter gelesen und müsste zumindest einen Punkt ein wenig korrigieren:



Die 'Domänen' sind -auch in der Neumark- nicht ausschließlich aus dem säkularisierten
Kirchenbesitz entstanden; der hat sicherlich die 'Verfügungsmasse' des brandenburgisch-
preußischen Landesherrn spürbar erweitert, Domänen i.S. von "'persönlichem' Besitz
des Landesherrn" gab es aber schon deutlich früher (in vor-absolutistischer Zeit hätte
er ohne eigene Territorial- resp. Hausmacht [sic!] vermutlich seine politische gar nicht
realisieren können).

Zwei Zitate noch, die das und vor allem auch den Unterschied zwischen Domäne und
Dominium ein bisschen aufschlüsseln:

"'Domäne', ein 'Domänen=' oder 'Domanial=Gut', aus dem Französischen Domaine, und
dies aus dem mittlern Lateinischen Domanium, ein Gut, welches zu dem Unterhalte
des Landesfürsten und dessen Familie, und andern landesfürstlichen Kosten gewidmet
ist, ein 'Kammergut', 'Tafelgut', 'Krongut', wenn der Landesfürst eine Krone trägt.
Siehe -> 'Kammer=Güter'.
Daher die 'Domänen=Kammer', ein Collegium, welches die höchste Aufsicht über die
Verwaltung der Domänen hat, und zuweilen auch nur schlechthin 'die Kammer' genannt
wird; der Domänen=Rath, u.s.f."

Quelle: Joh.Georg Krünitz, Oekonomische Encyklopädie, 1773 ff., Bd.9, S.368

"Vereinzelt im 12., sehr häufig im 13. Jahrhundert findet das Wort 'dominium' in einem
rechtstechnischen Sinne Verwendung. So etwa, wenn 'feudum' und 'dominium' gegenüber
gestellt werden. ... In der Stauferzeit wird zunehmend auch vom 'dominium' der adligen
Herren gesprochen."

Quelle: Lexikon des Mittelalters, 1980 ff., Bd.3, Sp.1223

Letzteres etwas plakativ übersetzt: 'Dominium' ist ursprünglich die Herrschaft des Landes-
herrn, 'Feudum' die der Feudalherren, des Adels. Und wenn die letztere im Laufe der Zeit
ebenfalls mehr und mehr als 'Dominium' bezeichnet wird, liegt man wohl nicht ganz falsch,
das als einen Teil des staatlichen Zentralisierungsprozesses der Neuzeit zu verstehen:
Spätestens im 18./19. Jhdt. haben die Feudalherren an der landesherrlichen Macht Teil,
weil sie -nicht selten- regulierte Verwaltungsbeamte darin geworden sind.

Zurück zum Dominialarbeiter bzw. seinem Arbeitsplatz, der Domäne: Im Grunde scheinen
wir es seinerzeit, auch ohne weitergehendes Fachwissen, gar nicht so schlecht getroffen
zu haben. Zu dem m.E. recht guten Text aus dem Ostpreußenblatt sehe ich soweit auch
keine Widersprüche. c.v.klenke

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Wer weiß, was die Ortsangabe Rehden Dom bedeutet ?

Beitragvon -sd- » 11.12.2018, 18:58

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Frage: Wer weiß, was die Ortsangabe Rehden Dom bedeutet ?
Ist damit ein Dom, die Kirche, gemeint oder die Domäne ?


Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.
Dieter Sommerfeld


Antwort von Hannelore Wichgers-Nass, Haarlem:

Zu 'Rehden Dom' habe ich Dir schon früher gesagt, daß dieses
meines Erachtens eine Abkürzung des lateinischen Dominus
('Im Jahre des Herrn.' ) ist, also zur Datum-Angabe gehört.
So wird 'Dom.' jedenfalls in den katholischen und lateinisch
geschriebenen Kirchenbüchern verwendet.

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Hallo Herr Sommerfeld, mit einer Handvoll Klicks kommt man
schon weiter: "Rheden dom" (mit Anführungszeichen) in Google
bringt einiges Uninteressante, aber auch:

https://books.google.de/books?id=hBRHx2 ... 22&f=false

- ein lateinisches Buch von 1693 eines Hrn. Imhof über "historisch-
heraldisch-genealogische" Themen des HRR. Die google'sche Fund-
stelle ist im Register, verweist auf Buch IX, Kapitel I, No.20, das ist
S.434 f. Es geht in dem Kapitel um die "Gefolgschaft zu Bentheim,
Tecklenburg und Steinfurt", No.20 handelt offenbar von einigen
heraldischen Themen, erwähnt wird (S.435)
ein "dominio Wevelinghofen" (Herrschaft Wevelinghofen ?) und
dann ein Wappen mit einem schwarzen Löwen(?), "was das Symbol
der Dynastie Rheden ist
". - Ob konkret diese Fundstelle jetzt relevant
ist, ist vielleicht sekundär; der Gebrauch ist m.E. aber eindeutig:
Dominium bezeichnet hier[!] den Herrschaftsbereich einer Adels-
familie namens Rheden.


Nochmal geklickt finden sich unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Rheden

Rehden bezeichnet:
Rehden, eine Gemeinde in Niedersachsen.
Samtgemeinde Rehden, eine Samtgemeinde in Niedersachsen.
Radzyń Chełmiński, Stadt Rehden im ehemaligen Westpreußen,
eine Gemeinde im Kulmerland / Polen.

Burg Rehden, eine Burg des Deutschen Ordens.

c.v.klenke

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