Entlassung aus der Staatsbürgerschaft.

Entlassung aus der Staatsbürgerschaft.

Beitragvon -sd- » 08.03.2018, 20:42

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Auswanderung - Umzug ?
Entlassung aus der Staatsbürgerschaft.


Ohne schulmeisterlich klingen zu wollen, aber vom Kreis Lötzen
konnte niemand ins Ruhrgebiet "auswandern". Man wandert ins
Ausland aus; innerhalb eines Landes zieht man um. Rolf-Peter



Das kommt auf das Umzugs-oder Auswanderungsjahr an. In Waldeck
mußte noch 1870 um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ersucht
werden, um nach Westfalen "auszuwandern".

Auch ein Teil meiner Vorfahren zog nicht um, sondern wanderte um
1865 wegen der besseren Lebensbedingungen von Westpreußen
nach Westfalen aus, obwohl Westfalen schon 1815 von Preußen
okupiert worden war.

Jürgen Peters-Schlebusch
http://www.Peters-Schlebusch.de

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Da ist nichts gegen einzuwenden. Jürgen

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Anbei der Text der Entlassungsurkunde aus dem Jahre 1885.
Die Original-Entlassungsurkunde befindet sich im Privatbesitz.
Ob es irgendwo Durchschriften der ausgestellten Entlassungs-
urkunden gibt, weiß ich nicht.

Karen Feldbusch


Entlassungsurkunde August Siebel 1885

Stralsund, den 19. Oktober 1885

Der unterzeichnete Regierungspräsident bescheinigt hierdurch,
daß dem Knecht August Johann Friedrich Siebel,
zu Zirmoisel, Kreis Rügen, geboren, am,
23.ten Maerz 1862 zu Bubkevitz, Kreis Rügen,
auf sein Ansuchen und behufs Auswanderung nach Nord-Amerika
die Entlassung aus der Preußischen Staatsangehörigkeit erteilt
worden ist.

Diese Entlassungs-Urkunde bewirkt für die darin ausdrücklich
genannte Person mit dem Zeitpunkt der Aushändigung den
Verlust der Preußischen Staatsangehörigkeit; sie wird jedoch
unwirksam, wenn der Entlassene nicht binnen sechs Monaten
vom Tage der Aushändigung der Entlassungs-Urkunde seinen
Wohnsitz außerhalb des Bundes-Gebiets verlegt, der die Staats-
angehörigkeit in einem anderen Bundesstaate erwirkt.

(§ 18 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der
Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870).

Der Regierungspräsident
In Vertretung
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