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Deutsche Volksliste 1939 bis 1945.
Sammeleinbürgerung der Deutschen Volksliste in den Kreisen
Danzig-Land, Gotenhaften, Straßburg / Westpreußen.
Aufgrund der Verordnung über die Deutsche Volksliste (DVL) und die deutsche
Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 04.03.1941
(RGBl I Seite 118) in der Fassung vom 31.01.1942 (RGBl I Seite 51).
Die Deutsche Volksliste war in vier Abteilungen gegliedert:
■ Personen, die in den Abteilung 1 und 2 eingetragen wurde,
erwarben uneingeschränkt die deutsche Staatsangehörigkeit.
■ Personen, die in die Abteilung 3 eingetragen wurden, erwarben die deutsche
Staatsangehörigkeit auf Widerruf. Soweit bekannt, dürfte ein Widerruf nur in
wenigen Fällen erfolgt sein. Unterlagen über Widerrufe liegen nicht vor.
■ Personen, die in die Abteilung 4 eingetragen wurden, erwarben die
deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf erst durch Einzeleinbürgerung.
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Offensichtlich ist unter dem polnischen Link die 'Deutsche Volksliste'
für Danzig (PDF-Datei) enthalten:
http://raportnowaka.pl/doc/Volksdeustch ... inter..pdf
Die Liste zeigt alle, die ihren ursprünglichen Familiennamen eingedeutscht
haben. Gleich beim ersten Namen ABRAHAM aus diesem wurde zu Deutsch
ALFEN.
Nowe nazwisko niemieckie = Der neue Name in Deutsch.
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