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Militärpflicht / Gestellungspflicht / Musterung.
Junge Männer wurden damals in Preußen mit Beginn des Jahres, in dem
sie ihr 20. Lebensjahr vollendeten, militärpflichtig und mußten sich
zwischen dem 15. Januar und dem 1. Februar beim Bürgermeisteramt
zur Eintragung in die Rekrutierungsstammrolle melden.
Ich habe mal im Staatsarchiv Allenstein eine Rekrutierungsstammrolle
der Stadt Rössel aus dem Jahr 1894 gesehen. Darin waren zunächst alle
1874 in Rössel geborenen männlichen Personen aufgelistet - auch die
inzwischen verstorbenen - und anschließend alle Militärpflichtigen
des Jahrgangs, die in Rössel wohnten, aber außerhalb geboren waren.
Die Vermerke im Kirchenbuch sind sozusagen die Gegenstücke
zu diesen Rekrutierungslisten.
Genaueres zu Militärpflicht, Musterung usw. kannst Du dem Beitrag von
Hans-Christoph Surkau 'Gestellungspflichtige im Kreis Preussisch Eylau
1886', in: Altpreußische Geschlechterkunde - Neue Folge 59. Jg.(2011),
Bd. 41, entnehmen, insbesondere auf den Seiten 165-170.
Carsten Fecker
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Moin Dieter, ja, kannst Du übernehmen. Carsten
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Seit Einführung der (dauerhaften) Wehrpflicht 1816 waren alle Männer
von den Ortsbürgermeistern (für die Königlichen Landräthe) und von den
Stadtbürgermeistern erfaßt. Denn die Landräte und die Stadtmagistrate
waren verpflichtet zur Gestellung der Wehrpflichtigen.
In mancher Landräthlicher Mitteilung des 19. Jhdt oft Namenslisten mit
Männern, die zurückgestellt worden waren.
Ulrich Schroeter
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Sie können das gerne auf Ihrer Internetseite übernehmen.
Petra Schroeter / Mein Vater ist 2015 verstorben.