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Ich habe auf einer Geburtsurkunde einen Stempelaufdruck gefunden:
'Testamentskartei Nr. A 915' .
Im Landesarchiv gab mir man den Tip, zum Amtsgericht Charlottenburg
(Nachlaßgericht) zu gehen. Die netten Damen konnten damit aber
nichts anfangen. Hab Ihr eine Idee ? * 1896 + 1989
Peter Z.
Siehe zur Testamentskartei hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Testamentskartei
Da die allgemeine Sperr- und Löschfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen ist,
sollte die Kartei eigentlich beim zuständigen Geburts-Standesamt noch vorhanden
sein. In die neue Zentrale Testamentskartei wird sie nicht übernommen worden
sein; das könnte man aber auch dort noch einmal erfragen. Das zuständige Nach-
laßgericht war/ist das Amtsgericht des letzten (bekannten) Wohnsitzes zum Zeit-
punkt des Ablebens. Dort sollte sich eine Nachlaßakte befinden, da ja ein Testa-
ment existiert hatte und eröffnet worden sein muß. Einsicht in diese bekommt
man aber nur als direkter Nachfahre oder mit sonstigem rechtlichem Interesse.
Henry Lange, Berlin
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Hallo Dieter, was ich in die Welt hinausposaune, steht zur Verfügung.
Ganz juristisch sauber mag das vielleicht noch nicht sein, aber die Grund-
informationen stimmen schon.
Wenn ein Testament zu Hause lag, von einem Angehörigen evtl. vernichtet
wurde , dann findet sich oft auch nichts im Nachlaßgericht, also nicht einmal
eine Akte. Nur Testamente, die "abgeliefert" (hinterlegt) wurden, kommen
so in die Kartei. Henry