Testamentskartei / Nachlaßakten / Nachlaßgericht.
Verfasst: 18.10.2017, 21:42
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Ich habe auf einer Geburtsurkunde einen Stempelaufdruck gefunden:
'Testamentskartei Nr. A 915' .
Im Landesarchiv gab mir man den Tip, zum Amtsgericht Charlottenburg
(Nachlaßgericht) zu gehen. Die netten Damen konnten damit aber
nichts anfangen. Hab Ihr eine Idee ? * 1896 + 1989
Peter Z.
Siehe zur Testamentskartei hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Testamentskartei
Da die allgemeine Sperr- und Löschfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen ist,
sollte die Kartei eigentlich beim zuständigen Geburts-Standesamt noch vorhanden
sein. In die neue Zentrale Testamentskartei wird sie nicht übernommen worden
sein; das könnte man aber auch dort noch einmal erfragen. Das zuständige Nach-
laßgericht war/ist das Amtsgericht des letzten (bekannten) Wohnsitzes zum Zeit-
punkt des Ablebens. Dort sollte sich eine Nachlaßakte befinden, da ja ein Testa-
ment existiert hatte und eröffnet worden sein muß. Einsicht in diese bekommt
man aber nur als direkter Nachfahre oder mit sonstigem rechtlichem Interesse.
Henry Lange, Berlin
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Hallo Dieter, was ich in die Welt hinausposaune, steht zur Verfügung.
Ganz juristisch sauber mag das vielleicht noch nicht sein, aber die Grund-
informationen stimmen schon.
Wenn ein Testament zu Hause lag, von einem Angehörigen evtl. vernichtet
wurde , dann findet sich oft auch nichts im Nachlaßgericht, also nicht einmal
eine Akte. Nur Testamente, die "abgeliefert" (hinterlegt) wurden, kommen
so in die Kartei. Henry
Ich habe auf einer Geburtsurkunde einen Stempelaufdruck gefunden:
'Testamentskartei Nr. A 915' .
Im Landesarchiv gab mir man den Tip, zum Amtsgericht Charlottenburg
(Nachlaßgericht) zu gehen. Die netten Damen konnten damit aber
nichts anfangen. Hab Ihr eine Idee ? * 1896 + 1989
Peter Z.
Siehe zur Testamentskartei hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Testamentskartei
Da die allgemeine Sperr- und Löschfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen ist,
sollte die Kartei eigentlich beim zuständigen Geburts-Standesamt noch vorhanden
sein. In die neue Zentrale Testamentskartei wird sie nicht übernommen worden
sein; das könnte man aber auch dort noch einmal erfragen. Das zuständige Nach-
laßgericht war/ist das Amtsgericht des letzten (bekannten) Wohnsitzes zum Zeit-
punkt des Ablebens. Dort sollte sich eine Nachlaßakte befinden, da ja ein Testa-
ment existiert hatte und eröffnet worden sein muß. Einsicht in diese bekommt
man aber nur als direkter Nachfahre oder mit sonstigem rechtlichem Interesse.
Henry Lange, Berlin
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Hallo Dieter, was ich in die Welt hinausposaune, steht zur Verfügung.
Ganz juristisch sauber mag das vielleicht noch nicht sein, aber die Grund-
informationen stimmen schon.
Wenn ein Testament zu Hause lag, von einem Angehörigen evtl. vernichtet
wurde , dann findet sich oft auch nichts im Nachlaßgericht, also nicht einmal
eine Akte. Nur Testamente, die "abgeliefert" (hinterlegt) wurden, kommen
so in die Kartei. Henry