Testamentskartei / Nachlaßakten / Nachlaßgericht.

Bestände und Dienstleistungen.

Testamentskartei / Nachlaßakten / Nachlaßgericht.

Beitragvon -sd- » 18.10.2017, 21:42

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Ich habe auf einer Geburtsurkunde einen Stempelaufdruck gefunden:
'Testamentskartei Nr. A 915' .
Im Landesarchiv gab mir man den Tip, zum Amtsgericht Charlottenburg
(Nachlaßgericht) zu gehen. Die netten Damen konnten damit aber
nichts anfangen. Hab Ihr eine Idee ? * 1896 + 1989

Peter Z.



Siehe zur Testamentskartei hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Testamentskartei


Da die allgemeine Sperr- und Löschfrist von 30 Jahren noch nicht abgelaufen ist,
sollte die Kartei eigentlich beim zuständigen Geburts-Standesamt noch vorhanden
sein. In die neue Zentrale Testamentskartei wird sie nicht übernommen worden
sein; das könnte man aber auch dort noch einmal erfragen. Das zuständige Nach-
laßgericht war/ist das Amtsgericht des letzten (bekannten) Wohnsitzes zum Zeit-
punkt des Ablebens. Dort sollte sich eine Nachlaßakte befinden, da ja ein Testa-
ment existiert hatte und eröffnet worden sein muß. Einsicht in diese bekommt
man aber nur als direkter Nachfahre oder mit sonstigem rechtlichem Interesse.

Henry Lange, Berlin

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Hallo Dieter, was ich in die Welt hinausposaune, steht zur Verfügung.
Ganz juristisch sauber mag das vielleicht noch nicht sein, aber die Grund-
informationen stimmen schon.

Wenn ein Testament zu Hause lag, von einem Angehörigen evtl. vernichtet
wurde , dann findet sich oft auch nichts im Nachlaßgericht, also nicht einmal
eine Akte. Nur Testamente, die "abgeliefert" (hinterlegt) wurden, kommen
so in die Kartei. Henry
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Re: Testamentskartei / Nachlaßakten / Nachlaßgericht.

Beitragvon -sd- » 26.10.2019, 19:29

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Kartei für Testamente.

Zur Benachrichtigung in Nachlaßsachen sind die Standesämter in der
Bundesrepublik und Westberlin gehalten, Sterbefälle von Personen, die
entweder im Ausland oder in einem Gebiet geboren sind, das zurzeit
nicht unter deutscher Verwaltung steht (das sind die deutschen Ost-
gebiete jenseits von Oder und Neiße), der Kartei für Testamente beim
Amtsgericht Schöneberg in Berlin, Grunewaldstraße 66/67, anzuzeigen.
Diese Sterbefallanzeigen, die hauptsächlich Erblasser aus den Kreisen
der Heimatvertriebenen, Umsiedler und Heimkehrer erfassen, haben
Vor- und Zuname des Verstorbenen, ferner Geburtstag und -ort, letzten
Wohnort und Registernummer der Sterbeurkunde zu enthalten.

Die Benachrichtigung ist den Standesbeamten zwingend vorgeschrieben.
Sie dient der Sicherung etwaiger Ansprüche. Befindet sich der Verstorbene
in der Testament-Kartei, so erhält der Richter oder Notar bzw. das Amts-
gericht, bei dem ein Testament oder Erbvertrag hinterlassen wurde, eine
Benachrichtigung. Die Kartei ist in allen Fällen durch eine Verwahrungs-
anzeige von der letztwilligen Verfügung unterrichtet.

Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, Januar 1960

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