Fotografieren von Kirchenbüchern.

Bestände und Dienstleistungen.

Fotografieren von Kirchenbüchern.

Beitragvon -sd- » 21.03.2019, 09:26

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Nur die kirchlichen Archive (z.B. das Ev. Zentralarchiv Berlin) stellen das
Fotografieren von auf Bildschirmen angezeigten Informationen und sonstigen
Materialien unter strengstes Verbot, drohen mit Hausverbot und verweisen
auf das Urheberrecht (fragwürdig !).

Das GStAPK *) in Berlin ist seit einigen Jahren dazu übergegangen, das Foto-
grafieren zu erlauben. Die modernen Smartfone-Cameras brauchen selbst
bei schwierigen Lichtverhältnissen keinen Blitz (Blitzen bleibt verboten).
Das Fotografieren beansprucht die Archivalien nicht stärker als die normale
Einsichtnahme.

Viktor Haupt

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Sehr gern. Evtl. wäre eine Erläuterung sinnvoll, denn die Abkürzung GStAPK
ist nur in Fachkreisen geläufig.
Es handelt sich um dieses Archiv: https://www.gsta.spk-berlin.de
Viktor Haupt



*) Das Geheime Staatsarchiv (GStAPK) in Berlin ist eine Einrichtung der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz. Es ist eines der größeren deutschen Staatsarchive und
beherbergt vor allem zahlreiche Dokumente Brandenburg- Preußens von histo-
rischer Bedeutung in seinen Beständen. Auszug WIKIPEDIA.
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