Nennung Nichtverheirateter in Adreßbüchern ?

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Nennung Nichtverheirateter in Adreßbüchern ?

Beitragvon -sd- » 30.04.2019, 20:45

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> Adreßbücher Berlin.

> Bedenke immer: Wer da drin steht, ist
> 1. verheiratet
> 2. hat eine eigene Wohnung
> 3. ist vor 2-3 Jahren dort gewesen.
> Und das ist das größte Problem. Er lebt dort länger als tatsächlich.
Punkt 2 und 3 sind mir klar, aber bei Punkt 1 zweifle ich doch, ob
tatsächlich nur verheiratete Personen dort eingetragen sind.

Meines Wissens sind in Adreßbüchern die Haushaltsvorstände einge-
tragen. Lebt also eine alleinstehende / ledige / geschiedene /
verwitwete Person in einer Wohnung, die *nicht* von ihr im Rahmen
einer Untervermietung angemietet wurde, ist diese Person doch
meiner Meinung nach der Haushaltsvorstand und müßte im Adreß-
buch eingetragen sein.

Rosi Plücken

Lieber Dieter,
für meinen Teil gebe ich Dir hiermit mein Einverständnis. Rosi


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Ich habe festgestellt, daß sich das im Laufe der Jahre änderte.
Man kann sich nicht darauf verlassen. Aber wer um 1900 drin
steht, ist verheiratet und man kann versuchen, die Ehe danach
zu finden. Später, also 1943, sind alle einfach eingetragen, wenn
sie eine Wohnung haben. Auch Alleinstehende. Auch Frauen.
Das hängt sicher mit der Erwerbstätigkeit zusammen. Ja.
Das galt aber schon bei der Näherin um 1900.

Helmut Guttowski, Berlin
angefragt

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Es fragt sich, welcher Alleinstehender / welche Alleinstehende vor dem
20. Jahrhundert einen eigenen Hausstand gründen konnte. Die dafür er-
forderlichen finanziellen Mittel konnte nur ein Bruchteil der betroffenen
Personen aufbringen. Nach meinen Feststellungen lebten selbst Witwen
mit ihren Kindern häufig in einem Untermietverhältnis (ganz zu schweigen
von einer großen Anzahl "intakter" Familien aus dem Kreise der sozialen
Schwachen) und erschienen demnach nicht in den Adreßbüchern.

Jürgen E. W. Meyer
angefragt

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Bzgl. Berlin bin ich diesem Punkt weniger bewandert. Aber in der
preußischen Provinz Pommern sind auch vor 1900 Einzelpersonen
in den Adreß-/Einwohnerbüchern/-listen aufgeführt, wenn diese
einen eigenständigen Haushalt führen, z.B. Separierte (geschieden,
getrennt lebend), Witwen, Fräulein usw.

Habe gerade die Einwohnerbücher Kolberg von 1864 und 1878 zur
Hand und dort sicherheitshalber nochmals überprüft.

Ernst Schroeder - http://www.kolberg-koerlin.de -
angefragt

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